Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Bericht der Verteilnetzbetreiber nach § 77 Abs. 1 EEG 2014:
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber, um die veröffentlichten Daten einzusehen.