Kleines Wasserlexikon
Mineralwasser stammt aus einer unterirdischen Quelle und wird direkt an der Quelle abgefüllt. Nur so kann die Reinheit des Mineralwassers bewahrt werden. Die Behandlungsverfahren sind gesetzlich vorgeschrieben. Dem Mineralwasser darf Schwefel und Eisen entzogen, und Kohlensäure zugesetzt werden. Aufgrund seines unterirdischen Ursprungs enthält Mineralwasser einen hohen Gehalt an Mineralien wie Magnesium, Chlorit oder Calcium.
Quellwasser entsteht auf die gleiche Weise wie Mineralwasser. Der Unterschied zwischen Quell- und Mineralwasser ist der, dass Quellwasser nicht amtlich anerkannt ist. Es muss aber in der Zusammensetzung den Kriterien des Trinkwassers genügen.
Leitungswasser ist Trinkwasser. Es kommt aus unseren Wasserhähnen und zählt zu den meist kontrollierten Lebensmitteln. Bevor das Trinkwasser aus unseren Leitungen fließt, muss es je nach Beschaffenheit aufwändig gereinigt werden.
Tafelwasser gaukelt durch das Wort „Tafel“ eine Qualität vor, die eigentlich nicht vorhanden ist. Tafelwasser ist ein künstlich hergestelltes Produkt aus Trinkwasser und weiteren Zutaten. Dem Trinkwasser werden andere Bestandteile, wie Meerestiefenwasser oder Natursole beigemischt.
Heilwasser gilt nicht als Lebensmittel. Es gilt als Medikament und unterliegt deshalb dem Arzneimittelrecht. Es besitzt aufgrund seiner Inhaltsstoffe eine heilende vorbeugende Wirkung, die anhand wissenschaftlicher Studien nachgewiesen werden muss. Heilwasser ist ein natürliches Mineralwasser, welches krankheitslindernde Eigenschaften besitzt. Als Arzneimittel ist es nicht verschreibungspflichtig und kann regelmäßig getrunken werden.